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5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten eine feste Entschädigung und eine variable Vergütung.

5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen
und der Beteiligungsprogramme
Die Entschädigungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates werden auf Antrag des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses durch den Gesamtverwaltungsrat, jene für die Geschäftsleitung durch den genannten Ausschuss direkt festgelegt. Im Berichtsjahr wurde in der Schweiz ein Aktienbeteiligungsprogramm eingeführt, um die Mitarbeitenden an der Entwicklung der Helvetia Patria zu beteiligen und ihre Verbundenheit zur Unternehmung zu stärken. So können vergünstigt Namenaktien der Helvetia Patria bezogen werden. Die Anzahl der angebotenen Aktien wird vom Verwaltungsrat mit Rücksicht auf das Geschäftsergebnis festgelegt und richtet sich nach der jeweiligen Funktion der Mitarbeitenden. Der Kaufpreis der Titel wird aufgrund eines durchschnittlichen Börsenkurses während fünf Handelstagen nach Bekanntgabe des Geschäftsergebnisses errechnet. Die Teilnahme an diesem Beteiligungsprogramm ist freiwillig. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren. Der Verwaltungsrat nimmt an diesem Aktienbeteiligungsprogramm nicht teil.

  • Für den Verwaltungsrat – im Einzelnen für den Präsidenten, die Vizepräsidenten, die Mitglieder des Verwaltungsrates, den Lead Director sowie für die Vorsitzenden von VR-Ausschüssen – sind in einem von ihm erlassenen Entschädigungs-Reglement die jährlichen festen Honorarbeträge, das Vorgehen für die Berechnung der variablen Entschädigung, die Sitzungsgelder sowie die Spesen festgelegt. Die vom Geschäftsergebnis sowie dem Aktienkursverlauf abhängige variable Entschädigung, die vom Nominierungs- und Entschädigungsausschuss für den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und alle übrigen Mitarbeitenden in der Schweiz gleich festgelegt wird, wird – ohne Wahlrecht – in Form von Aktien zum Marktwert und mit einer Sperrfrist von drei Jahren entrichtet. Im Reglement ist auch bestimmt, dass der Präsident und CEO für seine Tätigkeit als Präsident des Verwaltungsrates nach dem erwähnten Reglement und für die Tätigkeit als CEO nach Massgabe des Arbeitsvertrages entlöhnt und entschädigt wird. Er erhält keine variable VR-Entschädigung, keine Sitzungsgelder und für den Vorsitz des Strategie- und Governanceausschusses keine Zulage.

    Beim Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat wird die Entschädigung pro rata bis zum Ende des Monats ausbezahlt, in dem das Ausscheiden erfolgt. Abgangsentschädigungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
  • Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten je eine vom Nominierungs- und Entschädigungsausschuss festgelegte feste Entschädigung sowie eine variable Vergütung. Die variable Vergütung, die je nach Geschäftsergebnis maximal 50 Prozent der festen Entschädigung betragen kann, ist in der Höhe abhängig vom Geschäftsergebnis einerseits (30 Prozent) und dem Erreichungsgrad der mit dem Vorgesetzten vereinbarten persönlichen Ziele andererseits (20 Prozent). Beide Elemente werden vom Nominierungs- und Entschädigungsausschuss festgelegt: das Erste generell, das Zweite für jede betroffene Person individuell. Abgangsentschädigungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss, in welchem Erich Walser, Präsident und CEO, nicht Mitglied sein kann, legt auch dessen Entlöhnung und Entschädigung fest. Die Mitglieder der Geschäftsleitung können an dem vorher beschriebenen Aktienbeteiligungsprogramm in einem auch für sie vorgesehenen Maximalumfang freiwillig mitmachen.

5.2 Entschädigungen an amtierende Organmitglieder
Die Mitglieder der Gruppen-Geschäftsleitung (inkl. Präsident und CEO sowie Tjarko Ullings bis 30.4.2005) erhielten 2005 gesamthaft

  • feste Entschädigungen (inkl. Spesenvereinbarungen, Kinder-/Ausbildungszulagen und Jubiläumsbonus) von CHF 3 064 990,
  • variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2005 von CHF 1 494 488
  • und einen Sonderbonus im Hinblick auf das gute Geschäftsergebnis 2005 von insgesamt 734 Aktien zum Börsenkurs von CHF 297 vom 30.3.2006 und mit einer Sperrfrist von drei Jahren.
  • Zudem hat der Arbeitgeber insgesamt Beiträge von CHF 538 757 an Vorsorgeeinrichtungen entrichtet.

Die sieben amtierenden, nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates (ohne den Präsidenten und CEO) erhielten im Geschäftsjahr 2005 gesamthaft Entschädigungen von brutto CHF 1 064 233 (inkl. Sitzungsgelder), und zwar feste Entschädigungen im Betrag von CHF 895 834 und variable Vergütungen für das Berichtsjahr im Betrag von CHF 168 399 in Form von 567 für drei Jahre gesperrten Aktien zum Börsenkurs von CHF 297 vom 30.3.2006.

An Personen, die bei der Helvetia Patria ihre Organfunktion beenden, werden grundsätzlich keine Abgangsentschädigungen bezahlt. Im Berichtsjahr haben Peter Wagner, Mitglied des Verwaltungsrates, sowie Tjarko Ullings, Mitglied der Geschäftsleitung, ihre Organfunktion beendet und – entsprechend dem vorerwähnten Grundsatz – keine Abgangsentschädigungen erhalten.

5.3 Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder
An ehemalige Organmitglieder wurden keine Entschädigungen ausgerichtet.

5.4 Aktienzuteilung im Berichtsjahr
Im Berichtsjahr haben im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogrammes (siehe Ziff. 5.1) die Mitglieder der Geschäftsleitung Gruppe (inkl. Präsident und CEO) insgesamt 750 Aktien bezogen. Betreffend die Aktienzuteilungen 2006 für das Berichtsjahr siehe Ziff. 5.2.

Nahe stehende Personen erhielten keine Aktien zugeteilt.

5.5 Aktienbesitz
Per Stichtag hielten

  • die Mitglieder der Geschäftsleitung Gruppe (inkl. Präsident und CEO) sowie diesen nahe stehende Personen insgesamt 3 114 Aktien,
  • die nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates sowie diesen nahe stehende Personen insgesamt 2 297 Aktien.

5.6 Optionen
Das Optionenprogramm wurde per Ende 2002 beendet. Es stehen keine Optionen mehr offen. Im Rahmen der letzten, 2005 ausgelaufenen Tranche haben Mitglieder der Geschäftsleitung von insgesamt 1810 Optionen 309 in Aktien umgewandelt.

5.7 Zusätzliche Honorare und Vergütungen
Im Berichtsjahr haben keine Organmitglieder oder diesen nahe stehende Personen relevante Honorare oder andere Vergütungen für zusätzliche Dienstleistungen in Rechnung gestellt.

5.8 Organdarlehen
Per Stichtag bestehen grundpfandgesicherte Hypotheken an sechs Mitglieder der Geschäftsleitung (inkl. Präsident und CEO) im Gesamtbetrag von CHF 7 225 406. Im Berichtsjahr wurden die Darlehen, welche als variable oder feste Hypotheken zu üblichen Zinskonditionen gewährt werden, in einer Bandbreite von 2.05 bis 4.65 Prozent verzinst.

An die nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates wurden keine Darlehen gewährt; ebenfalls nicht an nahe stehende Personen von Mitgliedern des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung.

5.9 Höchste Gesamtentschädigung
Der Präsident und CEO erhält für die Funktion als Verwaltungsratspräsident im Berichtsjahr eine Entschädigung von CHF 250 000. Als CEO gilt für ihn die im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehaltsregelung. Er erhielt im Berichtsjahr eine feste Entschädigung und variable Vergütung von insgesamt CHF 902 280 sowie einen Sonderbonus im Hinblick auf das gute Geschäftsergebnis 2005 von insgesamt 200 Aktien zum Börsenkurs von CHF 297 vom 30.3.2006 und mit einer Sperrfrist von drei Jahren. Zudem hat der Arbeitgeber Beiträge von CHF 112 262 an Vorsorgeeinrichtungen entrichtet.


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