2.1 Aktienkapital
Das Aktienkapital der Helvetia Patria Holding beträgt CHF 86 528 750.
2.2 Genehmigtes Kapital
Es besteht kein genehmigtes Kapital.
2.3 Kapitalveränderungen
Im Jahr 2001 erfolgte eine Kapitalherabsetzung um CHF 16 492 980 auf CHF 65 971 920 durch Nennwertreduktion von CHF 50 auf CHF 40 sowie ein Aktiensplit im Verhältnis 1:4 auf CHF 10 je Titel.
Im Jahr 2002 wurde das Aktienkapital durch Rückkauf und Vernichtung von Aktien im Wert von CHF 3 041 920 um 4.61 Prozent auf CHF 62 930 000 herabgesetzt.
Im Dezember 2004 erfolgte eine genehmigte Kapitalerhöhung mit 2 359 875 Namenaktien im Nennwert von je CHF 10 um CHF 23 598 750, womit das Aktienkapital von CHF 62 930 000 auf CHF 86 528 750 angehoben wurde.
Die Veränderungen des gesamten Eigenkapitals finden Sie hier, jene für das Geschäftsjahr 2003 im entsprechenden Geschäftsbericht , jene für 2004 im Geschäftsbericht 2004 erwähnt.
2.4/2.5 Aktien, Partizipations- und Genussscheine
Das Aktienkapital besteht aus 8 652 875 voll einbezahlten, stimm- und dividendeberechtigten Namenaktien im Nennwert von je CHF 10. Vorzugsrechte, Partizipations- und Genussscheine bestehen keine. Weitere Einzelheiten rund um die Helvetia Patria-Aktien sind im Kapitel "Aktie" aufgeführt.
2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen
Der Verwaltungsrat kann die Zustimmung zur Eintragung mit Stimmrecht insbesondere dann verweigern, wenn eine einzelne Person mehr als fünf Prozent der Stimmrechte des gesamten im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals auf sich vereinigen würde. Aktienerwerber, die untereinander kapital- oder stimmenmässig oder auf andere Weise verbunden oder unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind, gelten als eine Person. Diese Begrenzung gilt auch, wenn zum Beispiel die Aktien mittels Wandelrechten gezeichnet oder erworben wurden, die mit von der Gesellschaft oder von Dritten ausgegebenen Wertrechten verbunden sind.
Im Berichtsjahr wurden keine neuen Ausnahmen in Bezug auf die Beschränkung der Übertragbarkeit ausgesprochen (betreffend bedeutende Aktionäre: siehe Ziff. 1.2).
Personen, die im Eintragungsgesuch nicht ausdrücklich erklären, die Aktien für eigene Rechnung erworben zu haben (= Nominees), werden bis maximal 3 Prozent des gesamten Aktienkapitals ins Aktienregister eingetragen. Die Eintragungsregelungen sind in Art. 7 der Statuten detailliert umschrieben: «http://www.helvetia.com/gr-statuten.pdf».
Für eine Änderung der vorerwähnten, statutarisch beschränkten Übertragbarkeit durch die Generalversammlung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der vertretenen Stimmen notwendig.
2.7 Wandelanleihen und Optionen
a) Wandelanleihe: Die Helvetia Patria Gruppe hatte über die Finanzierungsgesellschaft Helvetia Finance Ltd., Jersey, eine Wandelanleihe begeben, die per 6.6.2005 zurückbezahlt wurde (Konditionen siehe im letztjährigen Geschäftsbericht). Seither ist keine Wandelanleihe mehr ausstehend.
b) Optionen: Die Helvetia Patria Gruppe hat keine Optionen begeben.
c) Mitarbeiteroptionen: Das Mitarbeiteroptionenprogramm wurde per Ende 2002 beendet und ist Ende Oktober 2005 ausgelaufen.