15.2.1 Kapitalreserven
Kapitalreserven setzen sich aus von Dritten einbezahltem Vermögen zusammen. Die Kapitalreserve beinhaltet vorwiegend das Agio der ausgegebenen Aktien der Helvetia Patria Holding.
15.2.2 Gewinnreserven
In der Gewinnreserve werden thesaurierte Gewinne der Helvetia Patria Gruppe ausgewiesen. Neben frei verfügbaren Teilen umfasst die Gewinnreserve auch statutarische und gesetzliche Reserven, die aus dem Jahresgewinn alimentiert werden und nur beschränkt zur Ausschüttung zur Verfügung stehen.
15.2.3 Währungsreserve
Die Währungsreserve ergibt sich aus der Umrechnung der in EUR erstellten Abschlüsse der ausländischen Einheiten in die Konzernwährung (CHF).
15.2.4 Reserve für 'Nicht realisierte Gewinne und Verluste'
Die Reserve für 'Nicht realisierte Gewinne und Verluste' beinhaltet Wertänderungen im Fair Value von 'Jederzeit verkäuflichen Finanzanlagen' (AFS), den Anteil am nicht realisierten Gewinn und Verlust von assoziierten Unternehmen sowie Wertänderungen aus dem Transfer von Sachanlageliegenschaften. Diese Wertunterschiede werden erst bei Veräusserung des Vermögenswertes in der Erfolgsrechnung erfasst.
Die Reserve wird zum Bilanzstichtag um jenen Anteil korrigiert, der auf Verträge mit Überschussbeteiligung sowie latente Steuern entfällt. Der für die Halter von Verträgen mit Überschussbeteiligung reservierte Anteil wird ins Fremdkapital überführt. Der diese Verträge betreffende verbleibende Anteil wird in die Bewertungsreserve für Verträge mit Überschussbeteiligung im Eigenkapital eingestellt (vergleiche Abschnitt 15.2.5).

15.2.5 Bewertungsreserve für Verträge mit Überschussbeteiligung
Die Bewertungsreserve für Verträge mit Überschussbeteiligung wird für jene Überschussanteile aus Versicherungs- und Investmentverträgen gebildet, die aus unter IFRS notwendigen Anpassungen entstehen, welche sich auf das Ergebnis oder auf die nicht realisierten Gewinne auswirken und gemäss länderweise definierten 'Legal Quotes' nicht als Rückstellung für die Vertragshalter reserviert wurden. Die Reserve beinhaltet einerseits Überschussanteile von direkt im Eigenkapital verbuchten nicht realisierten Gewinnen und Verlusten auf Kapitalanlagen sowie andererseits Überschussanteile an den Gewinnreserven, die sich aus Bewertungsdifferenzen ergeben. Die Verwendung der Reserve liegt im Ermessen des Versicherers (vergleiche Abschnitt 2.6.2).
