Die Mitarbeitenden der Helvetia Patria Gruppe sind mehreren Personalvorsorgeeinrichtungen in der Schweiz und im Ausland angeschlossen.
In der Schweiz besteht eine Stiftung unter dem Namen 'Pensionskasse der Helvetia Patria Versicherungen' mit Sitz in St.Gallen. Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Mitarbeitenden im Alter und bei Invalidität sowie nach deren Tod für die Hinterlassenen dieser Mitarbeitenden gemäss BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge). Die Leistungen der Pensionskasse erfüllen zumindest das gesetzliche Minimum gemäss BVG. Die Beiträge an die Pensionskasse werden in Prozenten des versicherten Jahresgehaltes des Arbeitnehmers festgelegt, durch den Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen und zusammen mit seinen eigenen Beiträgen monatlich an die Pensionskasse überwiesen.
Per 1.1.2005 verabschiedete der Stiftungsrat der Pensionskasse der Helvetia Patria Versicherungen die neu gestaltete Personalvorsorge. Das Alterssparen erfolgt ab diesem Datum im Beitragsprimat, die Risikoleistungen im Leistungsprimat.
Infolge der Änderungen des Vorsorgeplanes verminderte sich die gemäss IAS 19 ermittelte Vorsorgeverpflichtung des Unternehmens. Als Veränderung der Verpflichtung wurde der negative nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand berechnet. Die nachzuverrechnenden Ansprüche sind mit Inkrafttreten der Neuerungen unmittelbar wirksam geworden. Somit wurde der Effekt aus der Planänderung in Höhe von CHF 51.6 Mio. als Ertragskomponente im Netto-Pensionsaufwand für leistungsorientierte Vorsorgepläne der Berichtsperiode berücksichtigt.
Per 1.1.2005 ist auch das neue Reglement für die Ergänzungskasse in Kraft getreten. Dieser Vorsorgeplan wurde als leistungsorientierter Plan klassifiziert und berechnet.
In Deutschland, Österreich, Italien und Spanien bestehen leistungsorientierte Vorsorgepläne ohne ausgeschiedenes Vermögen. Die aufgelaufenen Pensionsverpflichtungen werden in der Bilanz des Arbeitgebers als Pensionsrückstellung ausgewiesen. Diese Vorsorgepläne umfassen Leistungen bei der Pensionierung, im Todesfall, bei Invalidität oder bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen in den entsprechenden Ländern. Die Leistungen werden in vollem Umfang durch den Arbeitgeber finanziert.

Die Position Nettoverbindlichkeiten enthält keine Erstattungsansprüche.
Das Planvermögen beinhaltet per 31.12.2005 von der Helvetia Patria Holding ausgegebene Aktien mit einem Marktwert von CHF 61.4 Mio. (Vorjahr: CHF 66.9 Mio.). Im Planvermögen sind keine Betriebsliegenschaften der Gruppe enthalten.
Zwischen den Schweizer Gesellschaften und der Pensionskasse der Helvetia Patria Versicherungen, St.Gallen, besteht im Rahmen des Kapitalanlagenmanagements ein 'Deposit Administration Vertrag'. Die Transaktionen aus diesem Vertrag wurden in der konsolidierten Jahresrechnung der Helvetia Patria Gruppe eliminiert. Im Berichtsjahr hat eine Ablösung des Vertrages in Höhe von CHF 156.0 Mio. stattgefunden, so dass sich die Höhe des verbleibenden übertragenen Vermögens zum Stichtag auf CHF 196.2 Mio. beläuft. Das übertragene Kapital wurde im Berichtsjahr mit CHF 6.9 Mio. verzinst.

Der Netto-Pensionsaufwand für leistungsorientierte Vorsorgepläne ist in der Erfolgsrechnung unter der Position 'Betriebs- und Verwaltungsaufwand' ausgewiesen.

