Gegenparteirisiken umfassen Ausfallrisiken und Wertänderungsrisiken. Das Ausfallsrisiko bezeichnet die Möglichkeit der Zahlungsunfähigkeit einer Gegenpartei, während das Wertänderungsrisiko die Möglichkeit eines finanziellen Verlustes durch Veränderung der Kreditwürdigkeit einer Gegenpartei oder durch Veränderung der Kreditspreads im Allgemeinen darstellt. Das Risiko, dass Gegenparteien ihren Verpflichtungen nicht nachkommen könnten, wird laufend überwacht. Um das Kreditrisiko zu minimieren, arbeiten die Helvetia Patria Versicherungen mit unterschiedlichen Gegenparteien mit guter Bonität (vgl. hierzu Tabelle 17.5.2).
Die Helvetia Patria Gruppe transferiert einen Teil ihres Risikoengagements durch passive Rückversicherung auf andere. Im Falle eines Ausfalls des Rückversicherers ist die Gruppe weiterhin auch für die rückversicherten Forderungen haftbar. Deshalb überprüft die Gruppe periodisch die Bilanzen und Bonitäten ihrer Rückversicherer. Um die Abhängigkeit von einem einzelnen Rückversicherer zu reduzieren, platziert die Gruppe ihre Rückversicherungsverträge unter mehreren erstklassigen Gesellschaften. Zusätzlich hält die Gruppe 'Collaterals' in Form von Fondsdepositen und/oder Kreditbriefen unter verwandten Rückversicherungsvereinbarungen.
17.5.1 Risikokonzentrationen oder Kumulierungen
Gegenparteirisiken finden sich vor allem im Portfolio der festverzinslichen Wertschriften und der Hypotheken. Zusätzlich trägt die Helvetia Patria Gruppe Gegenparteirisiken aus Absicherungsinstrumenten wie Derivaten oder Rückversicherung. Die Gruppe überwacht Gegenparteirisiken regelmässig und diversifiziert und vermeidet sie soweit möglich. Das Kreditrisiko wird über eine Vielfalt von kommerziellen Kunden sehr gut gestreut und diversifiziert. Die grössten Einzelpositionen sind staatliche Schuldner von erstklassiger Bonität (vgl. hierzu Tabelle 17.5.3). Ergänzende Informationen finden sich in den Tabellen 6.9 'Fälligkeiten festverzinslicher Wertpapiere' und 8.1 'Rückstellungen für Versicherungsverträge und Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung'.

