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13. Rückstellungen, Eventualverpflichtungen und andere Verpflichtungen

Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen neuen Rückstellungen gebildet. Per Stichtag bestehen keine Rückstellungen für Restrukturierungsaufwand. Die Position 'Finanzielle Rückstellungen' setzt sich vorwiegend aus Rückstellungen für Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden und Agenten sowie anhängige Gerichtsverfahren zusammen.

13.2 Eventualverpflichtungen und andere Verpflichtungen

13.2.1 Kapitalzusagen
Für den künftigen Erwerb von Kapitalanlagen bestehen per Bilanzstichtag Zahlungsversprechen für Finanzanlagen in Höhe von CHF 63.4 Mio. (Vorjahr: CHF 96.3 Mio.).

13.2.2 Verpfändete oder abgetretene Aktiven
Die Helvetia Patria Gruppe hat Vermögenswerte als Sicherheit für Verbindlichkeiten in Höhe von CHF 30.2 Mio. (Vorjahr: CHF 31.3 Mio.) verpfändet. Diese entfallen zur Gänze auf Finanzanlagen, die zu Gunsten von Verpflichtungen des versicherungstechnischen Geschäftes verpfändet wurden.

13.2.3 Operating Leasing-Verbindlichkeiten
Die Helvetia Patria Gruppe ist Leasingnehmer in verschiedenen Operating Leasing-Verhältnissen. Daraus ergeben sich künftige Leasingverbindlichkeiten in Höhe von CHF 2.4 Mio. mit einer Fälligkeit von weniger als einem Jahr, in Höhe von CHF 8.6 Mio. mit einer Fälligkeit zwischen einem und fünf Jahren und CHF 0.2 Mio. mit einer Fälligkeit von mehr als fünf Jahren.

13.2.4 Rechtliche Auseinandersetzung
Die Gruppe ist Partei in verschiedenen gerichtlichen Verfahren, Ansprüchen und Rechtsstreitigkeiten, die in den meisten Fällen aus der Geschäftstätigkeit als Versicherer herrühren. Der Gruppenleitung ist jedoch kein Fall bekannt, der wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben könnte.

13.2.5 Übrige Eventualverpflichtungen
Die Helvetia Patria Gruppe hat gegenüber dritten Versicherungsgesellschaften Akkreditive als Sicherstellung für das Rückversicherungsgeschäft in Höhe von CHF 59.3 Mio. gestellt. Die Patria Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft, Basel, hat gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge gegenüber Sammelstiftungen eine Garantieerklärung in Höhe von CHF 0.5 Mio. abgegeben. Per Stichtag bestehen CHF 14.6 Mio. an Eventualverbindlichkeiten und CHF 0.3 Mio. an übrigen Garantien, die gegenüber Dritten abgegeben wurden.

 



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