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8.5 Lebengeschäft

Die Berechnung des Deckungskapitals erfolgt in der Regel dreistufig. In einem ersten Schritt wird das Deckungskapital gemäss den lokalen Grundsätzen berechnet. Dies beinhaltet die lokalen Vorschriften bezüglich der zu verwendenden Parameter wie Zins, Sterblichkeit, Storno, Kosten sowie weiterer biometrischer Parameter, wobei diese normalerweise bei Abschluss der Versicherung festgelegt werden und somit nach Land, Abschlussjahr und Produkt variieren.

Erweisen sich diese Rückstellungen als ungenügend, so müssen sie in den meisten Ländern im lokalen Abschluss in einem zweiten Schritt erhöht werden, wobei eine erkannte notwendige Reservenverstärkung je nach lokalen Vorschriften und Gegebenheiten auf mehrere Jahre verteilt werden kann.

In einem dritten Schritt wird schliesslich mit dem Liability Adequacy Test nach gruppenweit einheitlichen Grundsätzen überprüft, ob die im lokalen Abschluss gestellten Deckungskapitalien inklusive lokaler Reservenverstärkungen abzüglich lokaler aktivierter Abschlusskosten ausreichend sind. Der Liability Adequacy Test ergab per 31.12.2005 ein auf Konzernebene zusätzlich zu stellendes Deckungskapital in der Höhe von CHF 28.1 Mio. (Vorjahr: CHF 18.6 Mio.).

Die Versicherungskonditionen und Versicherungsrisiken im Lebengeschäft sind in Abschnitt 17.3 beschrieben. Sensitivitäten der Deckungskapitalien sind in Abschnitt 17.3.3 angegeben.

Die Helvetia Patria Gruppe aktiviert Abschlusskosten nur im Lebengeschäft. Die Aktivierung erfolgt dabei nach den lokalen Rechnungslegungsvorschriften, und deren Werthaltigkeit wird im Rahmen des Liability Adequacy Tests überprüft.


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